Angaben zur Lohnsteuer bei Meldungen für geringfügig Beschäftigte

11.10.2021

Meldepflicht bei geringfügig Beschäftigten

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine geringfügig Beschäftigten eine Meldung zur Sozialversicherung an die Minijobzentrale zu übermitteln. Bisher hat der Arbeitgeber hierfür keine Steuernummer benötigt, da Minijobs in der Regel pauschal besteuert werden, d. h. dass das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung mit 2 % pauschal versteuert wird.  Nun hat sich mit dem 7. SGB IV Änderungsgesetz das Meldeverfahren bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern zum 01.01.2021 verändert. Was das für Sie als Arbeitgeber bedeutet und worauf Sie achten müssen, legen wir Ihnen im Folgenden dar.

Erweiterung der Entgeltmeldung

Die Entgeltmeldung von geringfügig Beschäftigten ist um den Datenbaustein „Steuer“ erweitert worden. Künftig beinhaltet sie damit auch folgende Angaben:

Durch die Erweiterung der Entgeltmeldungen soll die Minijobzentrale entlastet werden. Die Minijobzentrale ist zur Prüfung, ob Steuern korrekt entrichtet werden, verpflichtet. Bei Unstimmigkeiten muss sie Prüfhinwiese an die Finanzverwaltung geben. Bei geringfügigen Beschäftigungen fungiert die Minijobzentrale also als Steuerbehörde.

Neuanmeldungen von geringfügigen Beschäftigungen sind von der erweiterten Meldepflicht nicht betroffen. Man will hier den Einstellungsprozess nicht mit zusätzlichen Ermittlungsarbeiten belasten.

Umsetzung der Meldepflicht

Die Regelung zur Erweiterung der Meldungen gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2021. Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird sie jedoch erst zum 01.01.2022 umgesetzt. Bitte beachten Sie aber, dass die zusätzlichen Angaben bei Jahresmeldungen 2021 von laufenden Beschäftigungsverhältnissen, die über den 31.12.2021 hinausgehen, bereits enthalten sein müssen.

Fazit

Als Arbeitgeber sind Sie nun verpflichtet, die Steuer-IDs Ihrer geringfügig Beschäftigten abzufragen. Nur so kann garantiert werden, dass Sie Ihre Meldungen in Zukunft korrekt absetzen.