Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau – ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut ? 20.04.2018 | Das Recht der Wiederbepflanzung räumt einem Erzeuger von Wein grundsätzlich das Recht ein, zulässig bestockte Rebflächen nach der Rodung wieder mit Rebstöcken zu bepflanzen. Fraglich erscheint jedoch, ob es sich bei diesem Recht um ein abnutzbares Wirtschaftsgut handelt? Diese Frage wurde, neben dem Finanzamt und dem Finanzgericht, nun auch von dem Bundesfinanzhof zumindest für Rechte…