Vermietung von Zimmern bzw. Ferienwohnungen durch Landwirte 24.05.2019 | Die Vermietung von Zimmern bzw. Ferienwohnungen durch Landwirte (Urlaub auf dem Bauernhof) führt nach R 15.5 Abs. 13 EStR 2012 zu gewerblichen Einkünften, wenn vier oder mehr Zimmer bzw. sechs oder mehr Betten zur Beherbergung von Fremden bereitgehalten werden oder außer dem Frühstück mindestens eine Hauptmahlzeit angeboten wird. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, entstehen nur…