Neues zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen 15.09.2014 | Laut Oberfinanzdirektion Nordrheinwestfalen hat sich die Finanzverwaltung dazu entschlossen, die jüngsten BFH-Urteile (Az. VI R 7/11 und Az. VI R 94/10) zur Berechnung der 110-Euro-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen zunächst nicht im BStBl II zu veröffentlichen. Die Urteilsgrundsätze sind daher derzeit für die Finanzverwaltung nicht anzuwenden. Hintergrund: Der BFH hat abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass…