Härteausgleich für Straßenbaubeiträge 30.10.2019 | Haus- und Grundbesitzer müssen seit dem 01.01.2018 in Bayern bekanntlich nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen, diese Straßenausbaubeträge wurden abgeschafft. Für Härtefälle in der Zeit davor wurde ein spezieller Fonds eingerichtet, der für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2017 greift, wenn dort Beitragszahler zu Zahlungen herangezogen wurden und diese unzumutbar…