Neuregelung zur Aufbewahrungsfrist von Lieferscheinen 10.01.2018 | Sind Lieferscheine in der Praxis genauso lange zu archivieren, wie die dazugehörige Rechnung? Diese Frage wurde infolge des zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes verneint, indem eine Neureglung zur Aufbewahrungspflicht von Lieferscheinen getroffen wurde. Demnach sind Lieferscheine, welche keine Ergänzungen zu der Rechnung und folglich keine Buchungsbelege nach § 147 Abs. 3 AO darstellen lediglich bis zu dem Erhalt…