Achtung Personengesellschaften! 23.02.2016 | Winzer sind zunehmend auch gewerblich tätig. Ein Weinbaubetrieb begründet damit einfach einen weiteren, neben dem Weinbau, stehenden Betrieb. Bei landwirtschaftlichen Personalgesellschaften ist das anders: Zusätzliche gewerbliche Einkünfte können zu erheblichen Steuerschäden führen. Denn hier greift eine Sondervorschrift des Einkommensteuergesetzes, nach der eine Gesellschaft, die auch gewerbliche Einkünfte erzielt, steuerlich nur ein einheitlicher Gewerbebetrieb ist. Diese…