Hinzuschätzungen im Weinbau und im Gaststättengewerbe 14.11.2008 | Bei Außenprüfungen wird immer wieder festgestellt, dass die steuerlichen Aufzeichnungen nicht ordnungsgemäß sind. Die Folgen sind Hinzuschätzungen beim Umsatz und Gewinn. Allein schon deshalb sollten Sie gemeinsam mit Ihrem steuerlichen Berater oder dem Unterzeichner prüfen, ob Ihre Aufzeichnungen den steuerlichen Anforderungen entsprechen.