Neue Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen 29.05.2013 | Zum 01.01.2012 wurden die Vorschriften zum Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geändert. Diese trifft alle Unternehmen bzw. Branchen. So nicht nur das (verarbeitende) Gewerbe, den Selbständigen, sondern insbesondere auch Winzer somit Land- und Forstwirte, die Waren ins EU Ausland liefern. Danach sollte die Gelangensbestätigung neben der Rechnungskopie zum einzigen Belegnachweis werden. Aufgrund heftiger Kritik wurden nun…