Beschäftigung von Flüchtlingen und Ausländern 21.02.2018 | Arbeitsmarktzugang Bei einer möglichen Beschäftigung von Ausländern und Flüchtlingen muss zunächst zwischen Asylbewerbern und geduldeten Personen, sowie Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen unterschieden werden. Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben einen weitgehenden Arbeitsmarktzugang. Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, die ihnen den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Hier müssen Betriebe keine Besonderheiten beachten. Bei Asylbewerbern und geduldeten Personen sind…