Integrieren und Förderung nutzen

14.02.2019

Unternehmen, die schwer vermittelbare Arbeitnehmer oder Flüchtlinge einstellen, können mit finanzieller Hilfe rechnen.

Die Agentur für Arbeit fördert bundesweit Arbeitgeber, die Flüchtlinge und andere schwer vermittel-bare Personen einstellen, mit Eingliederungszuschüssen.

Was das Arbeitsamt fördert

Das Arbeitsamt übernimmt in der Regel bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts und des pauschalierten Arbeitgeberanteils zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Gefördert wird meist über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten.

Betriebe haben außerdem die Möglichkeit, für Jugendliche und junge Erwachsene ohne Ausbildungsplatz eine Einstiegsqualifizierung (EQ) durchzuführen. Im Rahmen eines sechs- bis zwölfmonatigen Praktikums werden die Teilnehmer auf die Ausbildungsinhalte vorbereitet und können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber dabei einen Zuschuss von monatlich 231 Euro zu der von ihm bezahlten Vergütung und übernimmt zusätzlich einen pauschalierten Zuschuss zum Sozialversicherungsbeitrag. Bei beiden Programmen gilt es, rechtzeitig für Sicherheit zu sorgen.

Kleine und mittlere Unternehmen, die Beschäftigten mit speziellem Förderbedarf eine Chance zur Weiterbildung geben möchten, können dafür ebenfalls Unterstützung erwarten. In diesem Fall zahlt die Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss aus ihrem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen“ (WeGebAU) für die Dauer der Weiterbildung.

Fördermittel der Bundesländer

Fördermittel für die Integration von Flüchtlingen, Migranten oder Menschen mit Behinderungen winken auch auf Länderebene (www.talentplus.de). In Bayern unterstützt das Programm „Fit for Work“ Ausbildungsbetriebe, die sich für Jugendliche mit einem persönlichen, bildungsmäßigen oder sozialen Handicap öffnen. In einem zweiten Programmteil stehen Mittel für die betriebliche Ausbildung von jugendlichen Flüchtlingen bereit. Arbeitgeber erhalten aus diesem Programm einen monatlichen Zuschuss von 200 Euro für bis zu 22 Monate, insgesamt also maximal 4.400 Euro.  Arbeitgeber müssen die Förderung vorab klären. Denn ist ein Arbeitsvertrag unterschrieben, ist keine Förderung mehr möglich.