Ein-Prozent-Regel: Die tatsächliche Nutzung entscheidet 17.01.2011 | Wird ein PKW einem Arbeitnehmer auch für Privatfahrten überlassen und kein Fahrtenbuch geführt, besteuert das Finanzamt die Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regel und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer den PKW tatsächlich nicht zu Privatfahrten nutzt. Grundlage ist der sog. Anscheinsbeweis, der unterstellt, dass ein zu Privatfahrten überlassenes Fahrzeug auch tatsächlich privat genutzt wird, wenn kein Gegenbeweis…