Pacht- und Bewirtschaftungsverträge / Abgrenzung 22.06.2010 | Abgrenzung der land- und forstwirtschaftlichen von der gewerblichen Betätigung Ein mit einem Pachtvertrag gekoppelter Bewirtschaftungsvertrag vermittelt dem Verpächter (Grundstückseigentümer und Bewirtschafter) nur dann (insoweit) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, wenn die Lieferungen der geernteten Trauben oder des produzierten Weins an den Pächter und Auftraggeber und die dafür gewährte Vergütung nach den gesamten Umständen des Falles…