Tarifvertrag LuF 12.01.2015 | Sehr geehrte Damen und Herren, der Tarifvertrag LuF mit seinen übergangsweisen günstigeren Vergütungen ist für alle Betriebe und Teilbetriebe anzuwenden, die in der ldw. Berufsgenossenschaft versichert sind. Sollte eine Heckenwirtschaft noch in der ldw. BGS abgedeckt sein, kann der TV LuF angewendet werden, ansonsten muss der Mindestlohn nach MiLoG bezahlt werden. Bitte beachten, dass nach…