Bayerische Weinabsatzförderungsgesetz (BayWeinAFöG) und Deutscher Weinfonds 27.06.2011 | Die Abgaben im Rahmen des BayWeinAFöG und des Deutschen Weinfonds werden in Bayern durch die Kommunen erhoben. Grundsätzlich gilt diese Abgabepflicht unabhängig von der Tatsache, ob von den Rebflächen eine Ernte zu erwarten ist oder nicht. Eine komplette Aussetzung könnte nur durch die Abschaffung des Gesetzes erreicht werden.