Zweites Bürokratieentlastungsgesetz 20.10.2016 | Das Bundeskabinett hat am 03.08.2016 den Entwurf für ein Zweites Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht, das für das Steuerrecht mit Wirkung ab 01.01.2017 u.a. vorsieht: Lieferscheine, die nicht ausdrücklich Bestandteil der Buchführung oder von steuerlich erforderlichen Nachweisen sind, müssen nach Vorliegen der Eingangs- bzw. Ausgangsrechnung nicht mehr aufbewahrt werden. Die Betragsgrenze für eine quartalsweise Abgabe…