So bestehen Sie die Betriebsprüfung 24.06.2010 | Hintergrund und aktuelle Entwicklungen Rechtsgrundlage der Betriebsprüfung, die eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherstellen und den Besteuerungsanspruch des Staates durchsetzen soll, ist § 193 der Abgabenordnung. Zulässig sind Prüfungen bei allen Gewerbebetrieben, aber auch bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, bei Freiberuflern und neuerdings auch bei Steuerpflichtigen, bei denen die positiven Einkünfte mehr als 500.000 Euro…