Artikel online zu bestellen gehört für viele zum Alltag. Für einen Unternehmer wird ein solcher Einkauf allerdings unnötig teuer, wenn er vergisst, sich bei seiner Bestellung als Unternehmer auszuweisen. Dies hat umsatzsteuerliche Gründe.
Die Umsatzsteuerfalle
Wie eine Lieferung umsatzsteuerlich behandelt wird, richtet sich bei Onlinebestellungen maßgebend danach, ob der Käufer ein Unternehmer oder eine Privatperson ist. Unterschiede gibt es hier insbesondere bei Bestellungen, welche aus dem Ausland versendet werden. Dies ist vorab häufig nicht erkennbar.
Beispiel: Händler H verkauft Lampen über einen elektronischen Marktplatz (z. B. Amazon). Die Lampen werden von einem Lager in Polen nach Deutschland versendet. H überschreitet die Umsatzschwelle für die sogenannten Fernverkäufe.
Privatperson A kauft die Lampen
Aufgrund der Regelungen im Fernverkauf fällt beim Verkauf an die Privatperson A deutsche Umsatzsteuer an. Diese stellt H dem Käufer A in Rechnung.
Unternehmer B kauft die Lampen
Unternehmer B gibt beim Kauf seine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) an oder hat diese im Kundenkonto hinterlegt. Aufgrund der speziellen Regeln für Verkäufe zwischen Unternehmern kommt es zu einer sog. innergemeinschaftlichen Lieferung. Das bedeutet, B erhält eine Nettorechnung von H, muss jedoch einen sogenannten innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern und die Umsatzsteuer hierfür ans Finanzamt zahlen.
Abwandlung: B tritt nicht als Unternehmer auf
B bestellt die Lampe für sein Unternehmen, er nutzt dabei jedoch sein privates Kundenkonto oder gibt seine USt-IdNr. nicht an. Somit weiß H nicht, dass er an einen Unternehmer verkauft. Er rechnet daher wie an eine Privatperson mit deutscher Umsatzsteuer ab.
Das Problem: B darf diese fälschlich abgerechnete deutsche Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen. Dies führt im Ergebnis dazu, dass der Unternehmer unnötig mit dem Umsatzsteuerbetrag belastet wird. Zusätzlich muss er dennoch den innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern.
Was gilt es zu beachten?
- Unternehmer sollten sich stets als solche zu erkennen geben, wenn Sie für Ihr Unternehmen bestellen. Dies erfolgt regelmäßig über die Angabe der USt-IdNr., da diese Nummer nur an Unternehmer vergeben wird.
- In der Regel ist es möglich, den Unternehmerstatus (und die USt-IdNr.) bei der Bestellung anzugeben oder im Kundenkonto zu hinterlegen.
- Idealerweise sollten gesonderte Konten für den unternehmerischen und den privaten Einkauf angelegt und verwendet werden.