Die Agrarministerkonferenz hatte eine Überprüfung angestoßen, ob das abweichende Wirtschaftsjahr der Land- und Forstwirte abgeschafft werden soll.
Hintergrund sind die Erhebung der Daten aus dem Testbetriebsnetz für die Agrarstatistik und die Berichterstattung an die Europäische Kommission.
Da nur noch in Deutschland ein vom Kalenderjahr abweichender Bilanzstichtag möglich ist, sollte dies zur Vereinfachung der Datenauswertung gestrichen werden.
Auch auf Druck der Verbände wurde beschlossen, dass das „abweichende Wirtschaftsjahr“ in der Land- und Forstwirtschaft erhalten bleibt.
Damit erfolgt auch in Zukunft eine zeitanteilige Berücksichtigung der Gewinne und Verluste des abweichenden Wirtschaftsjahres in den zwei betroffenen Steuerjahren.
Das führt zu teils erheblichen Progressionsminderungen und damit zu Steuerentlastungen, wenn die Ergebnisse aus den guten Jahren mit denen aus schlechteren Jahren verrechnet werden.
Gerade aktuell haben wir im Weinbau stark schwankende Ergebnisse, dies liegt zum einen an Umsatzschwankungen, zum anderen aber auch an den unterschiedlichen Erntemengen, bedingt durch Frost, Hagel, Trockenheit etc.
Zudem hätten die Winzer einen erheblichen Nachteil bei Umstellung des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr, da zum 31.12. eines jeden Jahres noch so gut wie die ganze neue Ernte vom Herbst im Keller liegt und dementsprechend zu einem höheren Inventurwert führen würde, der dann wiederum über eine höhere Bestandsveränderung zu einem steigenden Betriebsergebnis und damit die Steuerbelastung erhöhen würde.
Das Finanzamt lässt auf Antrag in der Regel unproblematisch einen freiwilligen Wechsel zum Kalenderjahr zu. Dies macht aber – wenn überhaupt – nur dann Sinn, wenn andere Betriebe, wie z. B. Hotel, Restaurant, Erbringung von Dienstleistungen für andere Winzer etc. zusätzlich vorliegen, die Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr haben und aus Vereinfachungsgründen auch der Weinbau dahingehend umgestellt wird.
Auch unsere Steuerkanzleigruppe hat sich dafür eingesetzt, dass das abweichende Wirtschaftsjahr aktuell bestehen bleiben wird. Mittel- bis langfristig muss jedoch damit gerechnet werden, dass auf Druck der EU umgestellt werden muss.