Finanzbehörden ermitteln im Internet

04.09.2019

Mit der Ermittlung von Finanzbeamten im Internet wird das Ziel verfolgt, steuerlich relevante Sachverhalte wie z.B. bisher unbekannte Einnahmequellen aufzudecken.

Hinzu kommt die Suche nach Informationen auf der jeweiligen Unternehmensseite, durch diese sich für die Finanzbehörden Rückschlüsse auf betriebswirtschaftliche Kalkulationen ergeben können.

Ein Indiz hierfür sind Angebote wie z.B. „Happy Hour / Sonderangebot / Hoffest“, durch die der Nutzer eine gewisse Reichweite an Personen anspricht.

Fraglich ist, inwieweit die Internetrecherche der Finanzbeamten rechtlich vereinbar ist.

Momentan kommt man zu der Auffassung, dass die Recherche nicht in den Schutzbereich des Steuerpflichtigen eingreift und ebenfalls in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung rechtlich unbedenklich ist.

Auch Informationen, die nur durch eine vorherige Freundschaftsanfrage zugänglich geoworden sind, können problemlos verwendet werden.

Sogar die Ermittlung mithilfe eines Pseudoprofils soll zulässig sein, da die erfolgte Kontaktaufnahme hierdurch keinen Eingriff in die Grundrechte des Steuerpflichtigen darstellt. Grund hierfür ist, dass der Steuerpflichtige mit der Annahme der Kontaktanfrage selbst entscheidet, wem er Zugang zu seinen Informationen bietet.

Tipps für die Praxis:

  • Finanzbehörden können Teil eines Netzwerks sein
  • Achtung bei der Kontaktannahme von unbekannten Profilen