Umsatzsteuerfreie Verpachtung an pauschalierende Landwirte

23.08.2018

Die Verpachtung von Grundstücken an pauschalierende Landwirte ist in der Praxis ein bekanntes Thema – doch inwieweit ergeben sich hierbei Optionsmöglichkeiten für den Verpächter?

In der Vergangenheit vertrat die Finanzverwaltung die Ansicht, dass der Verpächter im Rahmen einer Verpachtung an einen pauschalierenden Landwirt zur Steuerpflicht nach § 9 Abs. 2 UStG optieren kann, solange es sich bei dem Pächter nicht um einen Kleinunternehmer handelt (vgl. Abschnitt 9.2 Abs. 2 UStAE).

Nach der neusten Rechtsprechung hat sich der BFH nun gegen diese Auffassung gestellt. Im Falle einer Verpachtung an einen pauschalierenden Landwirt soll die Option zur Steuerpflicht nun generell ausgeschlossen sein, infolgedessen diese Einkünfte als umsatzsteuerfrei zu qualifizieren sind.

Im Gegenzug hat der Vermieter allerdings auch kein Vorsteuerabzugsrecht aus den Eingangsleistungen, die in Zusammenhang mit dem jeweiligen Mietobjekt stehen.

 

Hinweise für die Praxis:

  • Es sollte immer geprüft werden, für welchen Zweck der Landwirt das verpachtete Grundstück nutzt und ob diesbezüglich Umsätze vorliegen, die der Pauschalbesteuerung zu unterwerfen sind.
  • Möglichkeit zur Teiloption besteht dann, wenn einzelne verpachtete Gebäudeteile für regelbesteuerte Umsätze verwendet werden, wie dies z.B. bei einer Ferienwohnung der Fall ist.