Vorsteuerfalle Amazon

19.07.2017

Immer mehr Unternehmer nutzen die Online-Plattform „Amazon“ neben dem privaten ebenfalls für den betrieblichen Einkauf, wobei folgende Problematiken zu berücksichtigen sind:

Verwendet der Unternehmer hierbei für beide Vorgänge denselben Account, ohne dabei eine Umsatzsteueridentifikationsnummer bei Amazon anzugeben, so geht der Onlinehändler, gemäß seiner eigenen Umsatzsteuerklauseln, umgehend von einem privaten Einkauf aus, auch wenn der Unternehmer einen unternehmerischen Einkauf tätigt.

Problematisch erscheint dies vor allem dann, wenn Amazon seine Waren aus einem ausländischen Lager, wie beispielsweise aus Polen, versendet, da in diesem Fall grundsätzlich die Voraussetzungen für einen innergemeinschaftlichen Erwerb gegeben sind, aufgrund dessen der Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG ausgeschlossen ist.
Infolge der unrichtigen Qualifizierung von Amazon besteht für den Unternehmer, neben dem unberechtigten Vorsteuerabzug zudem die Gefahr, seiner Verpflichtung, den innergemeinschaftlichen Erwerb selbständig anzuzeigen, nicht nachzukommen.

Im Falle der Veräußerung durch einen externen Händler Amazons, besteht aufgrund unrichtiger Angaben der Umsatzsteuer oder der Steuernummer zudem die Gefahr der fehlerhaften Rechnungsstellung.

Eine ähnliche Problematik ergibt sich im Umkehrschluss, wenn der Unternehmer unter Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer von diesem Account einen privaten Einkauf tätigt, da Amazon in diesem Fall automatisch von einem unternehmerischen Einkauf ausgeht und gegebenenfalls die Rechnung über einen innergemeinschaftlichen Erwerb stellt.
Folglich würde der Unternehmer für die nicht durch Amazon abgeführte Steuer haften und gegebenenfalls Beihilfe zu einer Steuerstraftat leisten, soweit er, auf die falsche Abwicklung des privaten Einkauf, nicht reagiert.

TIPP für alle Unternehmer:

  • Getrennte Anlage der Amazonkoten
  • Ausländische Amazonlager anhand der angegeben Rechnungsnummer identifizieren

Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater bzw. an den Unterzeichner.

Michael Sabisch