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Innergemeinschaftliche Lieferungen / Lieferungen in das Drittland bei pauschalierenden Landwirten 05.05.2010
Kategorien: Allgemein | Kommentare: 0Die Regelungen für die regelbesteuernden Unternehmer im Binnenmarkt sind im Wesentlichen bekannt. Probleme bzw. zu beachtende Besonderheiten tauchen immer wieder auf, wenn in diesem System des sog. Bestimmungslandprinzips pauschalierende land- und forstwirtschaftliche Unternehmen Umsätze tätigen.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) ist im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr ein wichtiges Instrumentarium, ohne die eine vereinbarungsgemäße Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handels nicht möglich wäre.