(Wein-)Geschenke an Geschäftsfreunde

14.09.2017

Pauschale Einkommensteuer auf Geschenke / Weingeschenke unterliegt dem Abzugsverbot

Bekannterweise sind Geschenke bis zu einem Wert von 35,00 € als Betriebsausgabe gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG abzugsfähig – jedoch ist künftig eine Änderung bezüglich der vom Schenker übernommenen pauschalen Einkommensteuer nach § 37b EStG zu berücksichtigen.

Wie der BFH mit Urteil vom 30.03.2017 nunmehr entschieden hat, ist die pauschale Einkommensteuer nach § 37b EStG bei nichtabzugsfähigen Geschenken ebenfalls nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig!
Begründet wird diese Auffassung damit, dass die pauschale Steuer, neben dem Geschenk an sich, als weiteres Geschenk zu beurteilen ist.

Infolgedessen findet das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG in Fällen Anwendung, in denen das Geschenk selbst bzw. zusammen mit der übernommenen pauschalen Einkommensteuer den Wert von 35,00 € übersteigt.

Soll der Betriebsausgabenabzug der pauschalen Steuer dennoch gewahrt bleiben, ist künftig zu beachten, dass die Kosten des Geschenks

  • bei Vorsteuerabzugsberechtigten 25,00 € netto,
  • bei nicht Vorsteuerabzugsberechtigten 25,00 € brutto,
  • in Ländern mit pauschalem Kirchensteuersatz von 7 % 24,00 €

nicht übersteigen.

Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater bzw. an den Unterzeichner.
ECOVIS BLB Steuerberatungsgesellschaft mbH
Dipl.- Kfm. Michael Sabisch, Steuerberater