Lohnsteuer-Nachschau – Startschuss der Finanzverwaltung

09.04.2014

Mit § 42 g EStG ist durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz die Lohnsteuer-Nachschau “taufrisch” in das EStG eingefügt worden. Diese Änderung ist zum 30.06.2013 in Kraft getreten. Bisher ist die Regelung von der Finanzverwaltung kaum angewandt worden.

 

Mit Verfügung vom 29.10.2013 hat die Thüringer Landesfinanzdirektion den wohl bundesweiten Startschuss gegeben. Fakt ist, dass mit der Nachschau beauftragte Amtsträger der Finanzbehörden ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten können, um zeitnah Sachverhalte aufzuklären. Die Wohnräume allerdings dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden! Die von der Lohnsteuer-Nachschau betroffenen Personen haben andererseits im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten auf Verlangen Lohn- und Gehaltsunterlagen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden über die der Lohnsteuer-Nachschau unterliegenden Sachverhalte vorzulegen und Auskünfte zu erteilen, soweit dies zur Feststellung einer steuerlichen Erheblichkeit zweckdienstlich ist.

 

Wir empfehlen Ihnen daher, sofort mit Ihrem steuerlichen Berater Kontakt aufzunehmen, wenn Finanzbeamte plötzlich vor Ort zur Lohnsteuer- oder Umsatzsteuer-Nachschau erscheinen!

 

Wer sich stur stellt, muss mit einer förmlichen Prüfung rechnen.

Soweit die bei der Lohnsteuer-Nachschau getroffenen Feststellungen dazu Anlass geben, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung (§ 196 AO) zu einer Außenprüfung nach § 42f EStG übergegangen werden. Unternehmen und Steuerberater sind gut beraten, sich vorausschauend auf eine etwaige Nachschau einzustellen und mit den Regeln und Rechten vertraut zu sein.

 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater bzw. an den Unterzeichner.

 

Dipl. Kfm. Michael Sabisch

       – Steuerberater –