Liquiditätshilfedarlehen für Spätfrost geschädigte Betriebe

27.06.2011

Die Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main, bietet ab sofort Liquiditätshilfedarlehen für landwirtschaftliche Unternehmen an, denen durch die Spätfröste im Mai Schäden entstanden sind, die zu Umsatz- und Ertragseinbußen führen. Dazu zählen insbesondere Obst und Gemüse anbauende Unternehmen sowie Baumschulen und Weinbaubetriebe, unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart. In Abhängigkeit von der aktuellen Branchensituation definiert die Rentenbank zusätzliche Kriterien.

Gefördert werden Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben sowie der Kapitaldienst bestehender Darlehen. Die Förderdarlehen werden zu besonders günstigen Top-Konditionen mit einer Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren angeboten und sind mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet (auch zwei Jahre möglich). Je nach Laufzeit und Kredittyp liegt der effektive Zinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) zurzeit zwischen 2,82 % und 3,28 % (Stand 1. Juni).

Die Programmkredite der Förderbank für die Agrarwirtschaft können zusätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombiniert werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Wie bei den Darlehen der Rentenbank üblich, sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten nehmen die Hausbanken auch die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor. Die Betriebe müssen deutliche Ergebnisrückgänge gegenüber der Hausbank nachweisen, also mindestens 30% im jeweils betroffenen Betriebszweig.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rentenbank.de .

Der Fränkische Weinbauverband e.V. und die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau prüfen zudem, ob eine weitere Zinsverbilligung über ein bayerisches Liquiditätsprogramm möglich ist.