17.08.2010
1. Fördervoraussetzungen:
Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) mindestens 25 % der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft
positive Einkünfte im Steuerbescheid von max. 90.000 € bei Ledigen und 120.000 € bei Verheirateten
Einhaltung bestimmter Obergrenzen bei Privatvermögen
Nachweis der Wirtschaftlichkeit
Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von mindestens 20.000 € im Berggebiet und bei Diversifizierung, sonst mindestens 30.000 €
max 1,0 Mio. € (Einzelbetrieb) und 1,5 Mio € (Betriebszusammenschluss)