Einzelbetriebliche Investitionsförderung 2010

17.08.2010

1. Fördervoraussetzungen:

Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) mindestens 25 % der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft

positive Einkünfte im Steuerbescheid von max. 90.000 € bei Ledigen und 120.000 € bei Verheirateten

Einhaltung bestimmter Obergrenzen bei Privatvermögen

Nachweis der Wirtschaftlichkeit

Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von mindestens 20.000 € im Berggebiet und bei Diversifizierung, sonst mindestens 30.000 €

max 1,0 Mio. € (Einzelbetrieb) und 1,5 Mio € (Betriebszusammenschluss)

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