Verbrauchsteuern

10.08.2010

Neuerteilung von Erlaubnissen und Zulassungen bei Wein und sonstigen alkoholischen Getränke

Zum 1. April 2010 trat das vierte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsgesetzen und die Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen in Kraft. Die Richtlinie regelt das Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung von Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie Energieerzeugnissen und elektrischem Strom und bildet die Rechtsgrundlage für die EU-weite Einführung des IT-Verfahrens EMCS (Excise Movement and Control System).

Ab dem 1. April 2010 kann die Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren zwischen den Mitgliedstaaten mit dem EMCS erfolgen, ab dem 1. Januar 2011 ist das EMCS hierfür zwingend anzuwenden.

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