Handhabung von elektronischen Rechnungen

21.06.2010

In zunehmendem Maße erhalten Unternehmer und damit auch Sie – vorbehaltlich Ihrer Zustimmung – elektronische Rechnungen. Durch den Verzicht auf Papier werden Prozesse optimiert und Briefpapier sowie Druck und Transportkosten gespart.

Um aber für elektronische Rechnungen den Vorsteuerabzug zu erhalten, bedürfen diese einer qualifizierten elektronischen Signatur. Um dies sicher zu stellen, bedarf es neben der elektronischen Speicherung der Rechnung auch der Speicherung der Signatur sowie der Speicherung des Ergebnisses der Signaturprüfung in einem revisionssicheren zertifizierten Archiv. In der Regel befindet sich für die Signatur ein Button auf den Rechnungen, aber es ist auch möglich, diese in einem besonderen Anhang zu hinterlegen (z. B. Telekom).

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