Aktuelles zur Privatnutzung von Firmenwagen

14.05.2010

Nach dem BMF-Schreiben vom 18.11.2009 gibt es eine echte Neuerung ab dem Veranlagungszeitraum 2010. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen und konnte der Unternehmer glaubhaft machen, dass diese Fahrzeuge nicht von einer zu seiner Privatsphäre gehörenden Person (Ehegatte, Kinder) genutzt werden, war es bisher in diesen Fällen möglich, nur das Kfz mit dem höchsten Listenpreis für die Versteuerung der Privatnutzung zu Grunde zu legen.

Downloaden Sie hier den gesamten Artikel