Innergemeinschaftliche Lieferungen / Lieferungen in das Drittland bei pauschalierenden Landwirten

05.05.2010

Die Regelungen für die regelbesteuernden Unternehmer im Binnenmarkt sind im Wesentlichen bekannt. Probleme bzw. zu beachtende Besonderheiten tauchen immer wieder auf, wenn in diesem System des sog. Bestimmungslandprinzips pauschalierende land- und forstwirtschaftliche Unternehmen Umsätze tätigen.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) ist im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr ein wichtiges Instrumentarium, ohne die eine vereinbarungsgemäße Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handels nicht möglich wäre.

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