Wichtiger Hinweis für exportierende Winzer

19.04.2010

Sofortige Anmeldung zur Teilnahme am IT-Verfahren EMCS

Ab dem 1. April 2010 müssen elektronisch eröffnete Verfahren zur Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung elektronisch beendet werden. Die Eröffnung von Verfahren im EMCS (Excise Movement and Control System) erfolgt in Deutschland zunächst auf freiwilliger Basis. Nach aktuell vorliegenden Erkenntnissen werden jedoch mindestens acht Mitgliedstaaten (Österreich, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Litauen, Luxemburg und Lettland) bereits ab dem 1. April 2010 ihre Wirtschaftsbeteiligten verpflichten, Beförderungsvorgänge unter Steueraussetzung in EMCS sowohl elektronisch zu eröffnen als auch elektronisch zu beenden. Elektronische Verwaltungsdokumente aus diesen Mitgliedstaaten sind daher bereits zum Echtbetriebsbeginn auch für deutsche Beteiligte (Empfänger) zu erwarten.

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