Kein generelles Abzugsverbot mehr bei „gemischten“ Aufwendungen

15.03.2010

Aufwendungen können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit angefallen sind. Problematisch sind Fälle, in denen auch die private Lebensführung berührt wird, wie z. B. bei der Nutzung von Telefon bzw. PC oder bei Reisekosten.

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