Gasölanträge

18.11.2009

Die bestehende Forderung des Fränkischen Weinbauverbandes, die Selbstbehaltregelung bei der Gasölverbilligung abzuschaffen, konnte nun endlich mit Hilfe des Bayerischen Bauernverbandes durchgesetzt werden:

  • Alle Betriebe, die Ihren Antrag wie gewohnt gestellt haben, brauchen nicht aktiv zu werden.
  • Wer bereits eine Rückvergütung erhalten hat, bekommt automatisch eine Nachzahlung
  • Anträge, die in die 350,00 €-Regelung gefallen sind, werden vom Zollamt korrigiert und ausbezahlt.

WICHTIG! Alle Landwirte und Winzer, die bisher wegen der 350,00 € Selbstbehaltregelung keinen Antrag stellten, sollen dies unbedingt nachholen. Die Frist für 2008 verbrauchten Agrardiesel wurde bis 31.12.2009 verlängert.

Die Bagatellgrenze von 50,00 € bleibt bestehen. Betriebe, die Arbeiten erledigen lassen, z. B. auch Vollerntereinsatz im Herbst, können diesen Verbrauch ebenfalls geltend machen. Den Nachweis dafür erhalten Sie, wenn Sie die geleisteten Arbeiten über den MR abrechnen lassen.