Osteuropäische Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft

18.04.2009

Die Teilnehmer der Mandanteninformationsveranstaltung konnten von Referenten der Arbeitsagentur und vom Hauptzollamt sowie von einem auf diesem Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwalt die Vorgehensweise und Neuerungen bei der Beschäftigung von saisonalen Arbeitskräften erfahren. Vom Mitarbeiter der Arbeitsagentur wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die Kontingentierungsregelung für Polen nun auch ähnlich für rumänische und bulgarische Arbeitskräfte gilt. Für die polnischen Arbeitskräfte jedoch läuft diese Regelung ab 01.05.2011 aus, so dass ab diesem Zeitpunkt keine Reglementierung mehr vorliegt, mit der Konsequenz, dass diese Staatsangehörigen ab dann wie deutsche Arbeitnehmer behandelt werden.


Sollte durch wetterbedingte Einflüsse der geplante Einsatzzeitraum von ausländischen Arbeitskräften nicht wirtschaftlich sinnvoll sein, so kann im Rahmen der neuen Sechs-Monats-Regelung relativ unproblematisch ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Werden diese Vorschriften jedoch nicht eingehalten, so kommt sehr schnell das Hauptzollamt mit seiner Abteilung „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ zum Zug.


Hier hat der Dozent die Struktur seiner Behörde dargestellt und anhand einiger Beispielsfälle deren Arbeitsweise erläutert. Immer wieder ist auch hier Franken Schwerpunkt, insbesondere bei den landwirtschaftlichen Betrieben.


Eine nicht unerhebliche Anzahl von Kontrollen wird ausgelöst durch Anzeigen. Bei illegaler Beschäftigung kann dann gegen eine Vielzahl von Gesetzen verstoßen werden: Menschenhandel, Lohnwucher, Sozialversicherungsgesetz, Steuergesetze, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz etc. Es drohen hierbei dann empfindliche Strafen.


Anschließend wurden von einem Rechtsanwalt einige Fälle durchgespielt mit dem gängigen “Fehlerquellen”.


In einer abschließenden Diskussion forderten eine Vielzahl von Zuhörern von der Politik, für die Praxis tatsächlich umsetzbare Regelungen zu schaffen und nicht am grünen Tisch Gesetze bzw. Verordnungen zu erlassen, die einen immer größeren Formalismus auslösen und sich insbesondere durch die Wetterabhängigkeit der Landwirtschaft sich nicht praktikabel umsetzen lassen. Die Dozenten haben versichert, dass sie diese Sorgen verstehen bzw. teilen und auch ihr Interesse daran liegt, einfache und praxistaugliche Lösungen umsetzen zu können.


Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater bzw. an den Unterzeichner.


Dipl. Kfm. Michael Sabisch

– Steuerberater –