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	<title>Steuerberater Weinbau - Steuerberatung für Winzer: Wir bringen die nötige Erfahrung mit &#187; Sozialversicherung</title>
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		<title>Saisonarbeitskräfte: Aktuelle Neuerungen</title>
		<link>http://www.steuerberater-weinbau.de/2010/06/14/saisonarbeitskrafte-aktuelle-neuerungen/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 06:55:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[polnische ZUS]]></category>
		<category><![CDATA[Saisonarbeitskräfte]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Zinsbescheide zur ZUS Wenn feststeht, dass die ausländische Saisonarbeitskraft nach dem Sozialversicherungsrecht ihres Heimatstaats zu behandeln ist (zB liegt eine gültige Bescheinigung E101, ab 01. Mai 2010 A1 vor), ist der deutsche Arbeitgeber verpflichtet, die Saisonarbeitskraft nach den jeweiligen Rechtsvorschriften der ausländischen Sozialversicherung zu melden und Beiträge dorthin abzuführen. Downloaden Sie hier den gesamten Artikel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zinsbescheide zur ZUS</p>
<p>Wenn feststeht, dass die ausländische Saisonarbeitskraft nach dem Sozialversicherungsrecht ihres Heimatstaats zu behandeln ist (zB liegt eine gültige Bescheinigung E101, ab 01. Mai 2010 A1 vor), ist der deutsche Arbeitgeber verpflichtet, die Saisonarbeitskraft nach den jeweiligen Rechtsvorschriften der ausländischen Sozialversicherung zu melden und Beiträge dorthin abzuführen.</p>
<p><a href="http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2010/06/Mandanteninformation_Saisonarbeitskraefte.pdf" target="_blank">Downloaden Sie hier den gesamten Artikel</a></p>
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		<item>
		<title>Aktuelle Brennpunkte des Sozialversicherungsrechts</title>
		<link>http://www.steuerberater-weinbau.de/2010/03/26/aktuelle-brennpunkte-des-sozialversicherungsrechts/</link>
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		<pubDate>Fri, 26 Mar 2010 09:12:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszeitkonten]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[  Anbei haben wir die aktuellen Brennpunkte des Sozialversicherungsrechts für Sie zusammengefasst:   1. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen, Ermittlung des Arbeitsentgelts:   Beginnt oder endet eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats, gilt für diesen Kalendermonat ebenfalls die Arbeitsentgeltgrenze von 400 €. Ist die Beschäftigung auf weniger als einen Zeitmonat befristet, ist von einem anteiligen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;"> </span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">Anbei haben wir die aktuellen Brennpunkte des Sozialversicherungsrechts für Sie zusammengefasst:</span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;"> </span></span></div>
<div><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><strong><span style="font-size: small;">1. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen, Ermittlung des Arbeitsentgelts:</span></strong></span></div>
<div><span style="font-size: small;"> </span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">Beginnt oder endet eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats, gilt für diesen Kalendermonat ebenfalls die Arbeitsentgeltgrenze von 400 €. </span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">Ist die Beschäftigung auf weniger als einen Zeitmonat befristet, ist von einem anteiligen Monatswert auszugehen, der sich wie folgt ermittelt:</span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;"><span style="text-decoration: underline;">400 € x Kalendertage</span> = anteiliger Monatswert</span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">             30</span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">Die Arbeitsentgeltgrenze von 400 € kann max. 2 mal im Jahr überschritten werden, ohne dass die Versicherungspflicht begründet wird.</span></span></div>
<div><span style="font-size: small;"> </span></div>
<p><span style="font-size: small;"><span id="more-127"></span></span></p>
<div><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><strong><span style="font-size: small;">2. Einheitlichkeit des Beschäftigungsverhältnisses:</span></strong></span></div>
<div><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><strong><span style="font-size: small;"> </span></strong></span></div>
<div><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">Entscheidend für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht ist die Einheitlichkeit des Beschäftigungsverhältnisses:</span></span><br class="spacer_" /></div>
<p><div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">Übt ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen. </span></span></div>
<div><span style="font-size: small;"> </span></div>
<div><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><strong><span style="font-size: small;">3. Flexible Arbeitszeitregelungen:</span></strong></span></div>
<div><span style="font-size: small;"> </span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">Das Führen von Arbeitszeitkonten zum Aufbau von Wertguthaben mit der Folge, dass Beiträge nicht in dem Monat fällig werden, in dem der Anspruch auf das Arbeitsentgelt entstanden ist, sondern erst beim Abbau des Wertguthabens in Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung, war in geringfügigen Beschäftigungen bis zum 31.12.2008 ausgeschlossen. Seit 01.01.2009 sind sozialversicherungsrechtlich relevante flexible Arbeitszeitregelungen jedoch auch für geringfügig Beschäftigte möglich. Dabei ist zwischen</span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">- sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelungen (z. B Gleitzeit- oder Jahreszeitkonten)</span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">und</span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">- Wertguthabenvereinbarungen (z. B Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten)</span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">zu unterscheiden.</span></span></div>
</p>
<p><span style="font-size: small;"><br class="spacer_" /></span></p>
<p><span style="font-size: small;"> </span></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Scheinselbständigkeit: wieder schärfere Prüfungen, auch im Weinbau</title>
		<link>http://www.steuerberater-weinbau.de/2009/11/09/scheinselbstandigkeit-wieder-scharfere-prufungen-auch-im-weinbau/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Nov 2009 08:10:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Saisonarbeitskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Scheinselbständigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Fiskus und Sozialkassen suchen neue Geldquellen. Deshalb interessieren sich die Betriebsprüfer wieder mehr dafür, ob bei freien Mitarbeitern vielleicht Scheinselbstständigkeit vorliegt. Kernpunkte der Prüfung sind der Nachweis der unternehmerischen Tätigkeit des freien Mitarbeiters, die Anzahl der Kunden und der Grad der Weisungsgebundenheit im auftraggebenden Unternehmen. Kriterien sind auch Vergütungen für den Auftragnehmer im Krankheitsfall oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fiskus und Sozialkassen suchen neue Geldquellen. Deshalb interessieren sich die Betriebsprüfer wieder mehr dafür, ob bei freien Mitarbeitern vielleicht Scheinselbstständigkeit vorliegt.</p>
<p>Kernpunkte der Prüfung sind der Nachweis der unternehmerischen Tätigkeit des freien Mitarbeiters, die Anzahl der Kunden und der Grad der Weisungsgebundenheit im auftraggebenden Unternehmen. Kriterien sind auch Vergütungen für den Auftragnehmer im Krankheitsfall oder Urlaubsansprüche.</p>
<p><span id="more-78"></span></p>
<p>Stellt sich statt einer unternehmerischen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung heraus, wird es für die Unternehmen teuer: Nachforderungsansprüche auf nicht abgeführte Versicherungsbeiträge verjähren nämlich erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verfallen nach dreißig Jahren.</p>
<p>Neben Nachzahlungen an die Sozialkassen können auf die Arbeitgeber noch zum Teil erhebliche Lohnsteuer-Nachforderungen zukommen.</p>
<p>Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater bzw. an den Unterzeichner.</p>
<p> Dipl. Kfm. Michael Sabisch<br />
- Steuerberater - </p>
<p>ECOVIS BLB Steuerberatung<br />
Niederlassung Volkach</p>
<p>Tel.Nr.: 09381/80830<br />
Fax: 09381/2814<br />
E-Mail: <a href="mailto:Volkach@ECOVIS.com">Volkach@ECOVIS.com</a></p>
<p><a href="http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2009/11/Scheinselbststaendigkeit.pdf" target="_blank">- <span style="text-decoration: underline;">Ganzen Beitrag als PDF herunter laden</span></a><br class="spacer_" /></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Der Weg zu einer unbefristeten Arbeitsberechtigung</title>
		<link>http://www.steuerberater-weinbau.de/2009/09/19/der-weg-zu-einer-unbefristeten-arbeitsberechtigung/</link>
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		<pubDate>Sat, 19 Sep 2009 11:25:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgenehmigungsverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerfreizügigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsberechtigung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszulassung]]></category>
		<category><![CDATA[ausländische Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Osteuropäische Saisonarbeitskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Saisonarbeitskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die zeitliche Befristung beim Einsatz ausländischer Saisonarbeiternehmern beklagen viele landwirtschaftliche und weinbauliche Arbeitgeber. Obwohl dieser Berufstand eine längere Beschäftigungsdauer gefordert hat, ist die Erhöhung des Einsatzes von ausländischen Saisonarbeitskräften in 2009 von 4 auf 6 Monate ein kleiner Erfolg. Für so machen Weinbaubetrieb reicht diese Verlängerung aber nicht aus, insbesondere wenn die Saisonarbeitskräfte gut eingearbeitet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die zeitliche Befristung beim Einsatz ausländischer Saisonarbeiternehmern beklagen viele  landwirtschaftliche und weinbauliche Arbeitgeber. Obwohl dieser Berufstand eine längere  Beschäftigungsdauer gefordert hat, ist die Erhöhung des Einsatzes von ausländischen  Saisonarbeitskräften in 2009 von 4 auf 6 Monate ein kleiner Erfolg.</p>
<p><span id="more-41"></span></p>
<p>Für so machen Weinbaubetrieb reicht diese Verlängerung aber nicht aus, insbesondere  wenn die Saisonarbeitskräfte gut eingearbeitet und spezialisiert sind. Nach 6 Monaten  müssen sie wieder ins Heimatland zurückkehren.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Mit der Verlängerung der Beschäftigungsdauer auf 6 Monate, tut sich nun über den Weg des  § 12a der sogenannten Arbeitsgenehmigungsverordnung (ArGV) ein Weg auf, eine  dauerhafte (unbefristete) Arbeitsberechtigung in Deutschland zu ermöglichen.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Bedingungen dafür sind:</p>
<ul>
<li>eine ununterbrochene Zulassung von 12 Monaten zum dt. Arbeitsmarkt </li>
<li>die Beschäftigung muss von Anfang an nach dem dt. Recht  sozialversicherungspflichtig sein. </li>
</ul>
<p>Eine nahtlose Zulassung von 12 Monaten kann erlangt werden, wenn der Jahreswechsel mit  berücksichtigt wird. Laut Auskunft bei der Bundesagentur für Arbeit ist es möglich, im ersten  Kalenderjahr (Juli bis Dezember) sowie im zweiten Kalenderjahr (Januar bis Juni) jeweils die  Arbeitszulassung für den 6 Monats-Zeitraum zu erhalten. Somit wäre der notwenige  Zeitraum von 12 zusammenhängenden Monaten erfüllt.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Dieser dargestellte Weg ist für polnische Staatsbürger fast nicht mehr von Bedeutung, denn  ab den 1. Mai 2011 beginnt für diese die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Durch den späteren EU-  Beitritt bleibt für beschäftigte Saisonarbeitskräfte aus Rumänien oder Bulgarien dieser  dargestellte Weg durchaus von Interesse.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater bzw. an den  Unterzeichner.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Dipl. Kfm. Michael Sabisch</p>
<p>- Steuerberater -</p>
]]></content:encoded>
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