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	<title>Steuerberater Weinbau - Steuerberatung für Winzer: Wir bringen die nötige Erfahrung mit &#187; Saisonarbeitskraft</title>
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		<title>Scheinselbständigkeit: wieder schärfere Prüfungen, auch im Weinbau</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Nov 2009 08:10:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Saisonarbeitskraft]]></category>
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		<description><![CDATA[Fiskus und Sozialkassen suchen neue Geldquellen. Deshalb interessieren sich die Betriebsprüfer wieder mehr dafür, ob bei freien Mitarbeitern vielleicht Scheinselbstständigkeit vorliegt. Kernpunkte der Prüfung sind der Nachweis der unternehmerischen Tätigkeit des freien Mitarbeiters, die Anzahl der Kunden und der Grad der Weisungsgebundenheit im auftraggebenden Unternehmen. Kriterien sind auch Vergütungen für den Auftragnehmer im Krankheitsfall oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fiskus und Sozialkassen suchen neue Geldquellen. Deshalb interessieren sich die Betriebsprüfer wieder mehr dafür, ob bei freien Mitarbeitern vielleicht Scheinselbstständigkeit vorliegt.</p>
<p>Kernpunkte der Prüfung sind der Nachweis der unternehmerischen Tätigkeit des freien Mitarbeiters, die Anzahl der Kunden und der Grad der Weisungsgebundenheit im auftraggebenden Unternehmen. Kriterien sind auch Vergütungen für den Auftragnehmer im Krankheitsfall oder Urlaubsansprüche.</p>
<p><span id="more-78"></span></p>
<p>Stellt sich statt einer unternehmerischen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung heraus, wird es für die Unternehmen teuer: Nachforderungsansprüche auf nicht abgeführte Versicherungsbeiträge verjähren nämlich erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verfallen nach dreißig Jahren.</p>
<p>Neben Nachzahlungen an die Sozialkassen können auf die Arbeitgeber noch zum Teil erhebliche Lohnsteuer-Nachforderungen zukommen.</p>
<p>Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater bzw. an den Unterzeichner.</p>
<p> Dipl. Kfm. Michael Sabisch<br />
- Steuerberater - </p>
<p>ECOVIS BLB Steuerberatung<br />
Niederlassung Volkach</p>
<p>Tel.Nr.: 09381/80830<br />
Fax: 09381/2814<br />
E-Mail: <a href="mailto:Volkach@ECOVIS.com">Volkach@ECOVIS.com</a></p>
<p><a href="http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2009/11/Scheinselbststaendigkeit.pdf" target="_blank">- <span style="text-decoration: underline;">Ganzen Beitrag als PDF herunter laden</span></a><br class="spacer_" /></p>
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		<title>Der Weg zu einer unbefristeten Arbeitsberechtigung</title>
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		<pubDate>Sat, 19 Sep 2009 11:25:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Die zeitliche Befristung beim Einsatz ausländischer Saisonarbeiternehmern beklagen viele landwirtschaftliche und weinbauliche Arbeitgeber. Obwohl dieser Berufstand eine längere Beschäftigungsdauer gefordert hat, ist die Erhöhung des Einsatzes von ausländischen Saisonarbeitskräften in 2009 von 4 auf 6 Monate ein kleiner Erfolg. Für so machen Weinbaubetrieb reicht diese Verlängerung aber nicht aus, insbesondere wenn die Saisonarbeitskräfte gut eingearbeitet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die zeitliche Befristung beim Einsatz ausländischer Saisonarbeiternehmern beklagen viele  landwirtschaftliche und weinbauliche Arbeitgeber. Obwohl dieser Berufstand eine längere  Beschäftigungsdauer gefordert hat, ist die Erhöhung des Einsatzes von ausländischen  Saisonarbeitskräften in 2009 von 4 auf 6 Monate ein kleiner Erfolg.</p>
<p><span id="more-41"></span></p>
<p>Für so machen Weinbaubetrieb reicht diese Verlängerung aber nicht aus, insbesondere  wenn die Saisonarbeitskräfte gut eingearbeitet und spezialisiert sind. Nach 6 Monaten  müssen sie wieder ins Heimatland zurückkehren.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Mit der Verlängerung der Beschäftigungsdauer auf 6 Monate, tut sich nun über den Weg des  § 12a der sogenannten Arbeitsgenehmigungsverordnung (ArGV) ein Weg auf, eine  dauerhafte (unbefristete) Arbeitsberechtigung in Deutschland zu ermöglichen.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Bedingungen dafür sind:</p>
<ul>
<li>eine ununterbrochene Zulassung von 12 Monaten zum dt. Arbeitsmarkt </li>
<li>die Beschäftigung muss von Anfang an nach dem dt. Recht  sozialversicherungspflichtig sein. </li>
</ul>
<p>Eine nahtlose Zulassung von 12 Monaten kann erlangt werden, wenn der Jahreswechsel mit  berücksichtigt wird. Laut Auskunft bei der Bundesagentur für Arbeit ist es möglich, im ersten  Kalenderjahr (Juli bis Dezember) sowie im zweiten Kalenderjahr (Januar bis Juni) jeweils die  Arbeitszulassung für den 6 Monats-Zeitraum zu erhalten. Somit wäre der notwenige  Zeitraum von 12 zusammenhängenden Monaten erfüllt.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Dieser dargestellte Weg ist für polnische Staatsbürger fast nicht mehr von Bedeutung, denn  ab den 1. Mai 2011 beginnt für diese die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Durch den späteren EU-  Beitritt bleibt für beschäftigte Saisonarbeitskräfte aus Rumänien oder Bulgarien dieser  dargestellte Weg durchaus von Interesse.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater bzw. an den  Unterzeichner.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Dipl. Kfm. Michael Sabisch</p>
<p>- Steuerberater -</p>
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		<title>Osteuropäische Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft</title>
		<link>http://www.steuerberater-weinbau.de/2009/04/18/osteuropaische-saisonarbeitskrafte-in-der-landwirtschaft/</link>
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		<pubDate>Sat, 18 Apr 2009 11:41:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[ausländische Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Kontigentierungsregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Osteuropäische Saisonarbeitskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Saisonarbeitskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Schwarzarbeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Teilnehmer der Mandanteninformationsveranstaltung konnten von Referenten der Arbeitsagentur und vom Hauptzollamt sowie von einem auf diesem Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwalt die Vorgehensweise und Neuerungen bei der Beschäftigung von saisonalen Arbeitskräften erfahren. Vom Mitarbeiter der Arbeitsagentur wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die Kontingentierungsregelung für Polen nun auch ähnlich für rumänische und bulgarische Arbeitskräfte gilt. Für die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Teilnehmer der Mandanteninformationsveranstaltung konnten von Referenten der Arbeitsagentur  und vom Hauptzollamt sowie von einem auf diesem Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwalt die  Vorgehensweise und Neuerungen bei der Beschäftigung von saisonalen Arbeitskräften erfahren.   Vom Mitarbeiter der Arbeitsagentur wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die  Kontingentierungsregelung für Polen nun auch ähnlich für rumänische und bulgarische Arbeitskräfte  gilt. Für die polnischen Arbeitskräfte jedoch läuft diese Regelung ab 01.05.2011 aus, so dass ab  diesem Zeitpunkt keine Reglementierung mehr vorliegt, mit der Konsequenz, dass diese  Staatsangehörigen ab dann wie deutsche Arbeitnehmer behandelt werden.</p>
<p><span id="more-48"></span></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Sollte durch wetterbedingte Einflüsse der geplante Einsatzzeitraum von ausländischen Arbeitskräften  nicht wirtschaftlich sinnvoll sein, so kann im Rahmen der neuen Sechs-Monats-Regelung relativ  unproblematisch ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Werden diese Vorschriften jedoch nicht  eingehalten, so kommt sehr schnell das Hauptzollamt mit seiner Abteilung „Finanzkontrolle  Schwarzarbeit“ zum Zug.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Hier hat der Dozent die Struktur seiner Behörde dargestellt und anhand einiger Beispielsfälle deren  Arbeitsweise erläutert. Immer wieder ist auch hier Franken Schwerpunkt, insbesondere bei den  landwirtschaftlichen Betrieben.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Eine nicht unerhebliche Anzahl von Kontrollen wird ausgelöst durch Anzeigen. Bei illegaler  Beschäftigung kann dann gegen eine Vielzahl von Gesetzen verstoßen werden: Menschenhandel,  Lohnwucher, Sozialversicherungsgesetz, Steuergesetze, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz etc.  Es drohen hierbei dann empfindliche Strafen.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Anschließend wurden von einem Rechtsanwalt einige Fälle durchgespielt mit dem gängigen  &#8220;Fehlerquellen&#8221;.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>In einer abschließenden Diskussion forderten eine Vielzahl von Zuhörern von der Politik, für die Praxis  tatsächlich umsetzbare Regelungen zu schaffen und nicht am grünen Tisch Gesetze bzw.  Verordnungen zu erlassen, die einen immer größeren Formalismus auslösen und sich insbesondere  durch die Wetterabhängigkeit der Landwirtschaft sich nicht praktikabel umsetzen lassen. Die  Dozenten haben versichert, dass sie diese Sorgen verstehen bzw. teilen und auch ihr Interesse daran  liegt, einfache und praxistaugliche Lösungen umsetzen zu können.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater bzw. an den Unterzeichner.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Dipl. Kfm. Michael Sabisch</p>
<p>- Steuerberater -</p>
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