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	<title>Steuerberater Weinbau - Steuerberatung für Winzer: Wir bringen die nötige Erfahrung mit &#187; Arbeitsberechtigung</title>
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		<title>Der Weg zu einer unbefristeten Arbeitsberechtigung</title>
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		<pubDate>Sat, 19 Sep 2009 11:25:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgenehmigungsverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerfreizügigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsberechtigung]]></category>
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		<category><![CDATA[Osteuropäische Saisonarbeitskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Saisonarbeitskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die zeitliche Befristung beim Einsatz ausländischer Saisonarbeiternehmern beklagen viele landwirtschaftliche und weinbauliche Arbeitgeber. Obwohl dieser Berufstand eine längere Beschäftigungsdauer gefordert hat, ist die Erhöhung des Einsatzes von ausländischen Saisonarbeitskräften in 2009 von 4 auf 6 Monate ein kleiner Erfolg. Für so machen Weinbaubetrieb reicht diese Verlängerung aber nicht aus, insbesondere wenn die Saisonarbeitskräfte gut eingearbeitet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die zeitliche Befristung beim Einsatz ausländischer Saisonarbeiternehmern beklagen viele  landwirtschaftliche und weinbauliche Arbeitgeber. Obwohl dieser Berufstand eine längere  Beschäftigungsdauer gefordert hat, ist die Erhöhung des Einsatzes von ausländischen  Saisonarbeitskräften in 2009 von 4 auf 6 Monate ein kleiner Erfolg.</p>
<p><span id="more-41"></span></p>
<p>Für so machen Weinbaubetrieb reicht diese Verlängerung aber nicht aus, insbesondere  wenn die Saisonarbeitskräfte gut eingearbeitet und spezialisiert sind. Nach 6 Monaten  müssen sie wieder ins Heimatland zurückkehren.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Mit der Verlängerung der Beschäftigungsdauer auf 6 Monate, tut sich nun über den Weg des  § 12a der sogenannten Arbeitsgenehmigungsverordnung (ArGV) ein Weg auf, eine  dauerhafte (unbefristete) Arbeitsberechtigung in Deutschland zu ermöglichen.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Bedingungen dafür sind:</p>
<ul>
<li>eine ununterbrochene Zulassung von 12 Monaten zum dt. Arbeitsmarkt </li>
<li>die Beschäftigung muss von Anfang an nach dem dt. Recht  sozialversicherungspflichtig sein. </li>
</ul>
<p>Eine nahtlose Zulassung von 12 Monaten kann erlangt werden, wenn der Jahreswechsel mit  berücksichtigt wird. Laut Auskunft bei der Bundesagentur für Arbeit ist es möglich, im ersten  Kalenderjahr (Juli bis Dezember) sowie im zweiten Kalenderjahr (Januar bis Juni) jeweils die  Arbeitszulassung für den 6 Monats-Zeitraum zu erhalten. Somit wäre der notwenige  Zeitraum von 12 zusammenhängenden Monaten erfüllt.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Dieser dargestellte Weg ist für polnische Staatsbürger fast nicht mehr von Bedeutung, denn  ab den 1. Mai 2011 beginnt für diese die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Durch den späteren EU-  Beitritt bleibt für beschäftigte Saisonarbeitskräfte aus Rumänien oder Bulgarien dieser  dargestellte Weg durchaus von Interesse.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater bzw. an den  Unterzeichner.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Dipl. Kfm. Michael Sabisch</p>
<p>- Steuerberater -</p>
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