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	<title>Steuerberater Weinbau - Steuerberatung für Winzer: Wir bringen die nötige Erfahrung mit &#187; Steuern</title>
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		<title>Vortrag Unternehmenssteuerung in der Praxis</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 12:52:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[betriebswirtschaftliche Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn/Gehalt]]></category>
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		<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren, wir laden Sie herzlich zu der Veranstaltung &#8220;Unternehmenssteuerung in der Praxis&#8221;, am 7. November um 18:30 Uhr im Kolping-Bildungshaus in Schweinfurt, ein. Programm und nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Einladung. Wir bitten um telefonische Anmeldung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>wir laden Sie herzlich zu der Veranstaltung &#8220;Unternehmenssteuerung in der Praxis&#8221;, am 7. November um 18:30 Uhr im Kolping-Bildungshaus in Schweinfurt, ein.</p>
<p>Programm und nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der <a href="http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2011/09/einladung.pdf" target="_blank">Einladung.</a></p>
<p>Wir bitten um telefonische Anmeldung.</p>
<p>Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.</p>
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		<title>Besteuerung von Getränken bei pauschalierenden LuF</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 06:55:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung / Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Alkohol]]></category>
		<category><![CDATA[LuF]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Schreiben vom 22.08.2011 (vgl. Anlage) hat das Bayerische Landesamt für Steuern zur Besteuerung von alkoholischen Flüssigkeiten und von Lieferungen nicht aufgeführten Getränken bei pauschalierenden Land- und Forstwirten Stellung genommen. In der Anlage erhalten Sie einen tabellarischen Überblick über die Besteuerung dieser Sachverhalte. Fazit: Aufgrund der Verwaltungsanweisung wird die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>mit dem Schreiben vom 22.08.2011 (vgl. Anlage) hat das Bayerische Landesamt für Steuern zur Besteuerung von alkoholischen Flüssigkeiten und von Lieferungen nicht aufgeführten Getränken bei pauschalierenden Land- und Forstwirten Stellung genommen.</p>
<p>In der Anlage erhalten Sie einen tabellarischen Überblick über die Besteuerung dieser Sachverhalte.</p>
<p>Fazit: Aufgrund der Verwaltungsanweisung wird die Besteuerung von Getränken bei pauschalierenden Land- und Forstwirten verstärkt von den Finanzämtern überprüft werden.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Anlage:</strong></p>
<p><a href="http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2011/09/schreiben_baylfst.pdf" target="_blank">-Schreiben des BayLfSt</a></p>
<p><a href="http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2011/09/zusammenfassung_der_besteuerung.pdf" target="_blank">-Zusammenfassung der Besteuerung</a></p>
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		<title>Frostschäden im Weinbau &#8211; Steuerliche Entlastungsmaßnahmen</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Jun 2011 10:17:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Entlastungen]]></category>
		<category><![CDATA[Frostschaden]]></category>

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		<description><![CDATA[Die aktuelle Situation vieler Winzerbetriebe ist gekennzeichnet durch Steuernachzahlungen aus der Veranlagung des Kalenderjahrs 2009 und daraus resultierend nachträglichen Steuervorauszahlungen für 2010 und höheren laufenden Vorauszahlungen für 2011. Hinzu kommen sinkende Umsatzerlöse aufgrund der fehlenden Menge aus der Ernte 2010, steigende laufende Betriebskosten durch zusätzliche Pflegemaßnahmen und ein unverändert zu leistender Kapitaldienst aus Investitionen der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die aktuelle Situation vieler Winzerbetriebe ist gekennzeichnet durch Steuernachzahlungen aus der Veranlagung des Kalenderjahrs 2009 und daraus resultierend nachträglichen Steuervorauszahlungen für 2010 und höheren laufenden Vorauszahlungen für 2011. Hinzu kommen sinkende Umsatzerlöse aufgrund der fehlenden Menge aus der Ernte 2010, steigende laufende Betriebskosten durch zusätzliche Pflegemaßnahmen und ein unverändert zu leistender Kapitaldienst aus Investitionen der Vergangenheit. Liquiditätsprobleme sind in vielen Fällen die Folge.</p>
<p><a href="http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2011/06/frostschaeden.pdf">- mehr Informationen</a></p>
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		<title>Bayerische Weinabsatzförderungsgesetz (BayWeinAFöG) und Deutscher Weinfonds</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Jun 2011 09:30:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Abgaben im Rahmen des BayWeinAFöG und des Deutschen Weinfonds werden in Bayern durch die Kommunen erhoben. Grundsätzlich gilt diese Abgabepflicht unabhängig von der Tatsache, ob von den Rebflächen eine Ernte zu erwarten ist oder nicht. Eine komplette Aussetzung könnte nur durch die Abschaffung des Gesetzes erreicht werden. Da die Abgaben für den Weinfonds an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: x-small;">Die Abgaben im Rahmen des BayWeinAFöG und des Deutschen Weinfonds werden in Bayern durch die Kommunen erhoben. Grundsätzlich gilt diese Abgabepflicht unabhängig von der Tatsache, ob von den Rebflächen eine Ernte zu erwarten ist oder nicht. Eine komplette Aussetzung könnte nur durch die Abschaffung des Gesetzes erreicht werden.<span id="more-411"></span></span></p>
<p><span style="font-size: x-small;">Da die Abgaben für den Weinfonds an die Grundsteuer gekoppelt sind, gilt für diese Abgaben ebenfalls § 33 des Grundsteuergesetzes.</span></p>
<p><span style="font-size: x-small;">Dort heißt es: Ist bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft -dazu zählt auch der Weinbau- der normale Rohertrag des Steuergegenstandes um mehr als 50 Prozent gemindert und hat der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten (bei Frostschäden ist diese Anforderung erfüllt), so wird die Grundsteuer in Höhe von 25 Prozent erlassen. Beträgt die Minderung des normalen Rohertrags 100 Prozent, ist die Grundsteuer in Höhe von 50 Prozent zu erlassen. Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft wird der Erlass nur gewährt, wenn die Einziehung der Grundsteuer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig wäre.</span></p>
<p><span style="font-size: x-small;">Das heißt: Weinbaubetriebe können bei entsprechendem Nachweis ihrer wirtschaftlichen Situation einen Erlassantrag bei ihrer Gemeinde stellen (bis zum 31. März für das zurückliegende Kalenderjahr – also bis zum 31.03.2012 für das „Frostjahr 2011“). Der Gemeinderat entscheidet darüber.</span></p>
<p><span style="font-size: x-small;"> </span></p>
<p><span style="font-size: x-small;">Der Fränkische Weinbauverband e.V. wird die entsprechenden Kommunen darum bitten, wohlwollend und unbürokratisch mit den Anträgen der Betriebe umzugehen.</span></p>
<p><span style="font-size: x-small;">Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jeder Zeit zur Verfügung 0931-39011-0:</span></p>
<p><span style="font-size: x-small;">Stephan Schmidt und Hermann Schmitt</span></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;"><span style="font-size: x-small;"> </span></span></strong></p>
<address><span style="font-size: x-small;">Mit den besten Grüßen</span></address>
<address><span style="font-size: x-small;"> </span><span style="font-size: x-small;">FRÄNKISCHER WEINBAUVERBAND E.V.</span></address>
<address><span style="font-size: x-small;">Artur Steinmann                                                Dipl. agr. oec. Hermann Schmitt</span></address>
<address>Präsident                                                               Geschäftsführer</address>
<p><br class="spacer_" /></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Billigkeitsmaßnahmen Finanzministerium / Frostschäden Winzer</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Jun 2011 10:35:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Frostschaden]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererlass]]></category>

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		<description><![CDATA[Das bayerische Finanzministerium hat einen Katalog von Billigkeitsmaßnahmen zugunsten der im Mai von Frostschäden betroffenen Winzer erlassen.  Klicken Sie hier um weitere Informationen zu erhalten. Die Pressemitteilung der Rentenbank können Sie sich hier downloaden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das bayerische Finanzministerium hat einen Katalog von Billigkeitsmaßnahmen zugunsten der im Mai von Frostschäden betroffenen Winzer erlassen. </p>
<p><a href="http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2011/06/frostschäden.pdf" target="_blank">Klicken Sie hier um weitere Informationen zu erhalten. </a></p>
<p><a href="http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2011/06/pressemitteilung.pdf">Die Pressemitteilung der Rentenbank können Sie sich hier downloaden.</a></p>
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		<title>Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Eine erste Einschätzung</title>
		<link>http://www.steuerberater-weinbau.de/2011/01/17/umsatzsteuer-anwendungserlass-eine-erste-einschatzung/</link>
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		<pubDate>Mon, 17 Jan 2011 12:41:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung / Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Handelswaren]]></category>
		<category><![CDATA[USt-Pauschalierung]]></category>
		<category><![CDATA[Zukauf]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesministerium der Finanzen hat am 11.10.2010 den 608-seitigen Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) veröffentlicht und bereits am 27.10.2010 wieder eine Änderung des für die Landwirtschaft interessanten Abschnitts zu § 24 UStG bekanntgegeben. Ganzen Beitrag als PDF herunterladen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesministerium der Finanzen hat am 11.10.2010 den 608-seitigen Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) veröffentlicht und bereits am 27.10.2010 wieder eine Änderung des für die Landwirtschaft interessanten Abschnitts zu § 24 UStG bekanntgegeben.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><a href="http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2010/12/umsatzsteuer-anwendungserlass.pdf" target="_blank">Ganzen Beitrag als PDF herunterladen</a></p>
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		<title>Ein-Prozent-Regel: Die tatsächliche Nutzung entscheidet</title>
		<link>http://www.steuerberater-weinbau.de/2011/01/17/ein-prozent-regel-die-tatsachliche-nutzung-entscheidet/</link>
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		<pubDate>Mon, 17 Jan 2011 12:36:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[1 %-Regelung]]></category>
		<category><![CDATA[Privatnutzung Pkw]]></category>

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		<description><![CDATA[Wird ein PKW einem Arbeitnehmer auch für Privatfahrten überlassen und kein Fahrtenbuch geführt, besteuert das Finanzamt die Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regel und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer den PKW tatsächlich nicht zu Privatfahrten nutzt. Grundlage ist der sog. Anscheinsbeweis, der unterstellt, dass ein zu Privatfahrten überlassenes Fahrzeug auch tatsächlich privat genutzt wird, wenn kein Gegenbeweis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Wird ein PKW einem Arbeitnehmer auch für Privatfahrten überlassen und kein Fahrtenbuch geführt, besteuert das Finanzamt die Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regel und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer den PKW tatsächlich nicht zu Privatfahrten nutzt. </em></p>
<p><em>Grundlage ist der sog. Anscheinsbeweis, der unterstellt, dass ein zu Privatfahrten überlassenes Fahrzeug auch tatsächlich privat genutzt wird, wenn kein Gegenbeweis geführt werden kann.</em></p>
<p><em>Die Finanzbeamten haben sich diesen Anscheinsbeweis zu Nutze gemacht, um auch dann die Privatnutzung zu besteuern, wenn der PKW nicht zur Privatfahrten überlassen wurde z.B durch ein ausdrückliches Nutzungsverbot im Arbeitsvertrag.</em></p>
<p><em>Dieser Verfahrensweise hat der BFH nun Grenzen gesetzt (Az.: VI R 46/08). Die Finanzverwaltung darf nicht allein aus der Bereitstellung des Fahrzeugs zu betrieblichen Fahrten heraus schlussfolgern, dass dieses auch privat genutzt wird. Wenn daher nicht feststeht, dass eine Überlassung zu Privatfahrten vorliegt oder das der PKW unbefugt privat genutzt wird, reicht der Anscheinsbeweis für die Anwendung der 1%- Regelung nicht aus.</em></p>
<p><em>Die Versteuerung der privaten Nutzung greift zudem nicht, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass das Fahrzeug privat nicht genutzt werden kann, z.B. bei einem voll ausgestatteten Werkstattwagen.</em></p>
<p><em>Da erst kommende Betriebsprüfungen zeigen werden, wie die Regelungen umgesetzt werden, bedeutet dies allerdings keinen generellen Freifahrtschein für die Arbeitgeber. Wer daher die Privatnutzung untersagt, sollte noch sicherheitshalber überwachen, dass sich der Mitarbeiter an die Vorgabe hält und den Wagen nur dienstlich fährt. Insofern entbindet das Urteil zur Zeit den Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch nicht von eventuellen Nachweispflichten, z.B. die Abgabe der Kfz Schlüssel am Abend zu protokollieren oder die der Führung eines Fahrtenbuches.</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Weinbauverfügung 2009 / 2010</title>
		<link>http://www.steuerberater-weinbau.de/2010/10/28/weinbauverfugung-2009-2010-3/</link>
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		<pubDate>Thu, 28 Oct 2010 13:25:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebswirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzamt]]></category>
		<category><![CDATA[Weinbauverfügung 2009 / 2010]]></category>

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		<description><![CDATA[Die neue Weinbauverfügung für 2009 / 2010 ist veröffentlicht. Downloaden Sie hier die aktuelle Version. Download Weinbauverfügung]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die neue Weinbauverfügung für 2009 / 2010 ist veröffentlicht.</p>
<p>Downloaden Sie hier die aktuelle Version.</p>
<p><a href="http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2010/10/weinbauverfuegung20101.pdf" target="_blank">Download Weinbauverfügung</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Verbrauchsteuern</title>
		<link>http://www.steuerberater-weinbau.de/2010/08/10/verbrauchsteuern/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Aug 2010 10:23:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[EMCS]]></category>
		<category><![CDATA[Verbrauchsteuern]]></category>
		<category><![CDATA[Zoll]]></category>

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		<description><![CDATA[Neuerteilung von Erlaubnissen und Zulassungen bei Wein und sonstigen alkoholischen Getränke Zum 1. April 2010 trat das vierte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsgesetzen und die Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen in Kraft. Die Richtlinie regelt das Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung von Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie Energieerzeugnissen und elektrischem Strom und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Neuerteilung von Erlaubnissen und Zulassungen bei Wein und sonstigen alkoholischen Getränke</strong></p>
<p>Zum 1. April 2010 trat das vierte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsgesetzen und die Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen in Kraft. Die Richtlinie regelt das Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung von Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie Energieerzeugnissen und elektrischem Strom und bildet die Rechtsgrundlage für die EU-weite Einführung des IT-Verfahrens EMCS (Excise Movement and Control System).</p>
<p>Ab dem 1. April 2010 kann die Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren zwischen den Mitgliedstaaten mit dem EMCS erfolgen, ab dem 1. Januar 2011 ist das EMCS hierfür zwingend anzuwenden.</p>
<p><a href="http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2010/08/Verbrauchsteuern.pdf" target="_blank"> Downloaden Sie hier den gesamten Artikel</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Fränkischer Weinbauverband</title>
		<link>http://www.steuerberater-weinbau.de/2010/07/01/frankischer-weinbauverband/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 10:50:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebswirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Aushilfen]]></category>
		<category><![CDATA[Bewirtschaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Pacht]]></category>
		<category><![CDATA[Saisonarbeitskräfte]]></category>

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		<description><![CDATA[Downloaden Sie hier den Vortrag des Steuerberaters Dipl.-Kfm. Michael Sabisch, den er bei der Versammlung des Fränkischen Weinbauverbandes im Divino Nordheim am 21.06.2010 gehalten hat. Download Vortrag]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Downloaden Sie hier den Vortrag des Steuerberaters Dipl.-Kfm. Michael Sabisch, den er bei der Versammlung des Fränkischen Weinbauverbandes im Divino Nordheim am 21.06.2010 gehalten hat.</p>
<p><a href="http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2010/06/vortrag_weinbauverband.pdf" target="_blank">Download Vortrag</a></p>
]]></content:encoded>
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