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	<title>Steuerberater Weinbau - Steuerberatung für Winzer: Wir bringen die nötige Erfahrung mit &#187; Lohnbuchhaltung</title>
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		<title>Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger</title>
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		<pubDate>Mon, 31 Jan 2011 12:49:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Vortrag RV]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie unten stehenden Link öffnen, erscheint die Power-Point-Präsentation: http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2011/01/betriebsprüfung-rv.ppt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie unten stehenden Link öffnen, erscheint die Power-Point-Präsentation:</p>
<p><a href="http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2011/01/betriebsprüfung-rv.ppt" target="_blank">http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2011/01/betriebsprüfung-rv.ppt</a></p>
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		<title>Ein-Prozent-Regel: Die tatsächliche Nutzung entscheidet</title>
		<link>http://www.steuerberater-weinbau.de/2011/01/17/ein-prozent-regel-die-tatsachliche-nutzung-entscheidet/</link>
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		<pubDate>Mon, 17 Jan 2011 12:36:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[1 %-Regelung]]></category>
		<category><![CDATA[Privatnutzung Pkw]]></category>

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		<description><![CDATA[Wird ein PKW einem Arbeitnehmer auch für Privatfahrten überlassen und kein Fahrtenbuch geführt, besteuert das Finanzamt die Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regel und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer den PKW tatsächlich nicht zu Privatfahrten nutzt. Grundlage ist der sog. Anscheinsbeweis, der unterstellt, dass ein zu Privatfahrten überlassenes Fahrzeug auch tatsächlich privat genutzt wird, wenn kein Gegenbeweis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Wird ein PKW einem Arbeitnehmer auch für Privatfahrten überlassen und kein Fahrtenbuch geführt, besteuert das Finanzamt die Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regel und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer den PKW tatsächlich nicht zu Privatfahrten nutzt. </em></p>
<p><em>Grundlage ist der sog. Anscheinsbeweis, der unterstellt, dass ein zu Privatfahrten überlassenes Fahrzeug auch tatsächlich privat genutzt wird, wenn kein Gegenbeweis geführt werden kann.</em></p>
<p><em>Die Finanzbeamten haben sich diesen Anscheinsbeweis zu Nutze gemacht, um auch dann die Privatnutzung zu besteuern, wenn der PKW nicht zur Privatfahrten überlassen wurde z.B durch ein ausdrückliches Nutzungsverbot im Arbeitsvertrag.</em></p>
<p><em>Dieser Verfahrensweise hat der BFH nun Grenzen gesetzt (Az.: VI R 46/08). Die Finanzverwaltung darf nicht allein aus der Bereitstellung des Fahrzeugs zu betrieblichen Fahrten heraus schlussfolgern, dass dieses auch privat genutzt wird. Wenn daher nicht feststeht, dass eine Überlassung zu Privatfahrten vorliegt oder das der PKW unbefugt privat genutzt wird, reicht der Anscheinsbeweis für die Anwendung der 1%- Regelung nicht aus.</em></p>
<p><em>Die Versteuerung der privaten Nutzung greift zudem nicht, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass das Fahrzeug privat nicht genutzt werden kann, z.B. bei einem voll ausgestatteten Werkstattwagen.</em></p>
<p><em>Da erst kommende Betriebsprüfungen zeigen werden, wie die Regelungen umgesetzt werden, bedeutet dies allerdings keinen generellen Freifahrtschein für die Arbeitgeber. Wer daher die Privatnutzung untersagt, sollte noch sicherheitshalber überwachen, dass sich der Mitarbeiter an die Vorgabe hält und den Wagen nur dienstlich fährt. Insofern entbindet das Urteil zur Zeit den Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch nicht von eventuellen Nachweispflichten, z.B. die Abgabe der Kfz Schlüssel am Abend zu protokollieren oder die der Führung eines Fahrtenbuches.</em></p>
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		<title>Fränkischer Weinbauverband</title>
		<link>http://www.steuerberater-weinbau.de/2010/07/01/frankischer-weinbauverband/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 10:50:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebswirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Aushilfen]]></category>
		<category><![CDATA[Bewirtschaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Pacht]]></category>
		<category><![CDATA[Saisonarbeitskräfte]]></category>

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		<description><![CDATA[Downloaden Sie hier den Vortrag des Steuerberaters Dipl.-Kfm. Michael Sabisch, den er bei der Versammlung des Fränkischen Weinbauverbandes im Divino Nordheim am 21.06.2010 gehalten hat. Download Vortrag]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Downloaden Sie hier den Vortrag des Steuerberaters Dipl.-Kfm. Michael Sabisch, den er bei der Versammlung des Fränkischen Weinbauverbandes im Divino Nordheim am 21.06.2010 gehalten hat.</p>
<p><a href="http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2010/06/vortrag_weinbauverband.pdf" target="_blank">Download Vortrag</a></p>
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		</item>
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		<title>Übernachtungsleistungen: Lohnsteuerlich Interessantes für Arbeitgeber- und nehmer</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Jun 2010 07:22:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[ermäßigter Steuersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Reisekosten]]></category>
		<category><![CDATA[Sachbezug]]></category>
		<category><![CDATA[Übernachtung]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit dem 01.01.2010 werden Beherbergungsleistungen mit dem ermäßigten Steuersatz belegt. Da jedoch nur die Dienstleistungen begünstigt sind, die unmittelbar der Beherbergung dienen, sind Hotels und Pensionen gezwungen, in der Rechnung die nicht begünstigten Leistungen gesondert auszuweisen. Downloaden Sie hier den gesamten Artikel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 01.01.2010 werden Beherbergungsleistungen mit dem ermäßigten Steuersatz belegt. Da jedoch nur die Dienstleistungen begünstigt sind, die unmittelbar der Beherbergung dienen, sind Hotels und Pensionen gezwungen, in der Rechnung die nicht begünstigten Leistungen gesondert auszuweisen.</p>
<p><a href="http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2010/06/Uebernachtungsleistungen.pdf" target="_blank">Downloaden Sie hier den gesamten Artikel</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Saisonarbeitskräfte: Aktuelle Neuerungen</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 06:55:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[polnische ZUS]]></category>
		<category><![CDATA[Saisonarbeitskräfte]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Zinsbescheide zur ZUS Wenn feststeht, dass die ausländische Saisonarbeitskraft nach dem Sozialversicherungsrecht ihres Heimatstaats zu behandeln ist (zB liegt eine gültige Bescheinigung E101, ab 01. Mai 2010 A1 vor), ist der deutsche Arbeitgeber verpflichtet, die Saisonarbeitskraft nach den jeweiligen Rechtsvorschriften der ausländischen Sozialversicherung zu melden und Beiträge dorthin abzuführen. Downloaden Sie hier den gesamten Artikel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zinsbescheide zur ZUS</p>
<p>Wenn feststeht, dass die ausländische Saisonarbeitskraft nach dem Sozialversicherungsrecht ihres Heimatstaats zu behandeln ist (zB liegt eine gültige Bescheinigung E101, ab 01. Mai 2010 A1 vor), ist der deutsche Arbeitgeber verpflichtet, die Saisonarbeitskraft nach den jeweiligen Rechtsvorschriften der ausländischen Sozialversicherung zu melden und Beiträge dorthin abzuführen.</p>
<p><a href="http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2010/06/Mandanteninformation_Saisonarbeitskraefte.pdf" target="_blank">Downloaden Sie hier den gesamten Artikel</a></p>
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		<item>
		<title>Aktuelles zur Privatnutzung von Firmenwagen</title>
		<link>http://www.steuerberater-weinbau.de/2010/05/14/aktuelles-zur-privatnutzung-von-firmenwagen/</link>
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		<pubDate>Fri, 14 May 2010 13:46:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsvermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Firmenwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Privatnutzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem BMF-Schreiben vom 18.11.2009 gibt es eine echte Neuerung ab dem Veranlagungszeitraum 2010. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen und konnte der Unternehmer glaubhaft machen, dass diese Fahrzeuge nicht von einer zu seiner Privatsphäre gehörenden Person (Ehegatte, Kinder) genutzt werden, war es bisher in diesen Fällen möglich, nur das Kfz mit dem höchsten Listenpreis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem BMF-Schreiben vom 18.11.2009 gibt es eine echte Neuerung ab dem Veranlagungszeitraum 2010. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen und konnte der Unternehmer glaubhaft machen, dass diese Fahrzeuge nicht von einer zu seiner Privatsphäre gehörenden Person (Ehegatte, Kinder) genutzt werden, war es bisher in diesen Fällen möglich, nur das Kfz mit dem höchsten Listenpreis für die Versteuerung der Privatnutzung zu Grunde zu legen.</p>
<p><a href="http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2010/06/Privatnutzung_von_Firmenwagen.pdf" target="_blank">Downloaden Sie hier den gesamten Artikel </a></p>
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		<item>
		<title>Aktuelle Brennpunkte des Sozialversicherungsrechts</title>
		<link>http://www.steuerberater-weinbau.de/2010/03/26/aktuelle-brennpunkte-des-sozialversicherungsrechts/</link>
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		<pubDate>Fri, 26 Mar 2010 09:12:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszeitkonten]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[  Anbei haben wir die aktuellen Brennpunkte des Sozialversicherungsrechts für Sie zusammengefasst:   1. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen, Ermittlung des Arbeitsentgelts:   Beginnt oder endet eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats, gilt für diesen Kalendermonat ebenfalls die Arbeitsentgeltgrenze von 400 €. Ist die Beschäftigung auf weniger als einen Zeitmonat befristet, ist von einem anteiligen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;"> </span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">Anbei haben wir die aktuellen Brennpunkte des Sozialversicherungsrechts für Sie zusammengefasst:</span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;"> </span></span></div>
<div><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><strong><span style="font-size: small;">1. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen, Ermittlung des Arbeitsentgelts:</span></strong></span></div>
<div><span style="font-size: small;"> </span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">Beginnt oder endet eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats, gilt für diesen Kalendermonat ebenfalls die Arbeitsentgeltgrenze von 400 €. </span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">Ist die Beschäftigung auf weniger als einen Zeitmonat befristet, ist von einem anteiligen Monatswert auszugehen, der sich wie folgt ermittelt:</span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;"><span style="text-decoration: underline;">400 € x Kalendertage</span> = anteiliger Monatswert</span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">             30</span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">Die Arbeitsentgeltgrenze von 400 € kann max. 2 mal im Jahr überschritten werden, ohne dass die Versicherungspflicht begründet wird.</span></span></div>
<div><span style="font-size: small;"> </span></div>
<p><span style="font-size: small;"><span id="more-127"></span></span></p>
<div><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><strong><span style="font-size: small;">2. Einheitlichkeit des Beschäftigungsverhältnisses:</span></strong></span></div>
<div><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><strong><span style="font-size: small;"> </span></strong></span></div>
<div><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">Entscheidend für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht ist die Einheitlichkeit des Beschäftigungsverhältnisses:</span></span><br class="spacer_" /></div>
<p><div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">Übt ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen. </span></span></div>
<div><span style="font-size: small;"> </span></div>
<div><span style="font-size: x-small; font-family: Arial;"><strong><span style="font-size: small;">3. Flexible Arbeitszeitregelungen:</span></strong></span></div>
<div><span style="font-size: small;"> </span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">Das Führen von Arbeitszeitkonten zum Aufbau von Wertguthaben mit der Folge, dass Beiträge nicht in dem Monat fällig werden, in dem der Anspruch auf das Arbeitsentgelt entstanden ist, sondern erst beim Abbau des Wertguthabens in Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung, war in geringfügigen Beschäftigungen bis zum 31.12.2008 ausgeschlossen. Seit 01.01.2009 sind sozialversicherungsrechtlich relevante flexible Arbeitszeitregelungen jedoch auch für geringfügig Beschäftigte möglich. Dabei ist zwischen</span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">- sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelungen (z. B Gleitzeit- oder Jahreszeitkonten)</span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">und</span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">- Wertguthabenvereinbarungen (z. B Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten)</span></span></div>
<div><span style="font-family: Arial;"><span style="font-size: small;">zu unterscheiden.</span></span></div>
</p>
<p><span style="font-size: small;"><br class="spacer_" /></span></p>
<p><span style="font-size: small;"> </span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Scheinselbständigkeit: wieder schärfere Prüfungen, auch im Weinbau</title>
		<link>http://www.steuerberater-weinbau.de/2009/11/09/scheinselbstandigkeit-wieder-scharfere-prufungen-auch-im-weinbau/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Nov 2009 08:10:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Saisonarbeitskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Scheinselbständigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Fiskus und Sozialkassen suchen neue Geldquellen. Deshalb interessieren sich die Betriebsprüfer wieder mehr dafür, ob bei freien Mitarbeitern vielleicht Scheinselbstständigkeit vorliegt. Kernpunkte der Prüfung sind der Nachweis der unternehmerischen Tätigkeit des freien Mitarbeiters, die Anzahl der Kunden und der Grad der Weisungsgebundenheit im auftraggebenden Unternehmen. Kriterien sind auch Vergütungen für den Auftragnehmer im Krankheitsfall oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fiskus und Sozialkassen suchen neue Geldquellen. Deshalb interessieren sich die Betriebsprüfer wieder mehr dafür, ob bei freien Mitarbeitern vielleicht Scheinselbstständigkeit vorliegt.</p>
<p>Kernpunkte der Prüfung sind der Nachweis der unternehmerischen Tätigkeit des freien Mitarbeiters, die Anzahl der Kunden und der Grad der Weisungsgebundenheit im auftraggebenden Unternehmen. Kriterien sind auch Vergütungen für den Auftragnehmer im Krankheitsfall oder Urlaubsansprüche.</p>
<p><span id="more-78"></span></p>
<p>Stellt sich statt einer unternehmerischen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung heraus, wird es für die Unternehmen teuer: Nachforderungsansprüche auf nicht abgeführte Versicherungsbeiträge verjähren nämlich erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verfallen nach dreißig Jahren.</p>
<p>Neben Nachzahlungen an die Sozialkassen können auf die Arbeitgeber noch zum Teil erhebliche Lohnsteuer-Nachforderungen zukommen.</p>
<p>Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater bzw. an den Unterzeichner.</p>
<p> Dipl. Kfm. Michael Sabisch<br />
- Steuerberater - </p>
<p>ECOVIS BLB Steuerberatung<br />
Niederlassung Volkach</p>
<p>Tel.Nr.: 09381/80830<br />
Fax: 09381/2814<br />
E-Mail: <a href="mailto:Volkach@ECOVIS.com">Volkach@ECOVIS.com</a></p>
<p><a href="http://www.steuerberater-weinbau.de/wp-content/uploads/2009/11/Scheinselbststaendigkeit.pdf" target="_blank">- <span style="text-decoration: underline;">Ganzen Beitrag als PDF herunter laden</span></a><br class="spacer_" /></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Der Weg zu einer unbefristeten Arbeitsberechtigung</title>
		<link>http://www.steuerberater-weinbau.de/2009/09/19/der-weg-zu-einer-unbefristeten-arbeitsberechtigung/</link>
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		<pubDate>Sat, 19 Sep 2009 11:25:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgenehmigungsverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerfreizügigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsberechtigung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszulassung]]></category>
		<category><![CDATA[ausländische Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Osteuropäische Saisonarbeitskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Saisonarbeitskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die zeitliche Befristung beim Einsatz ausländischer Saisonarbeiternehmern beklagen viele landwirtschaftliche und weinbauliche Arbeitgeber. Obwohl dieser Berufstand eine längere Beschäftigungsdauer gefordert hat, ist die Erhöhung des Einsatzes von ausländischen Saisonarbeitskräften in 2009 von 4 auf 6 Monate ein kleiner Erfolg. Für so machen Weinbaubetrieb reicht diese Verlängerung aber nicht aus, insbesondere wenn die Saisonarbeitskräfte gut eingearbeitet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die zeitliche Befristung beim Einsatz ausländischer Saisonarbeiternehmern beklagen viele  landwirtschaftliche und weinbauliche Arbeitgeber. Obwohl dieser Berufstand eine längere  Beschäftigungsdauer gefordert hat, ist die Erhöhung des Einsatzes von ausländischen  Saisonarbeitskräften in 2009 von 4 auf 6 Monate ein kleiner Erfolg.</p>
<p><span id="more-41"></span></p>
<p>Für so machen Weinbaubetrieb reicht diese Verlängerung aber nicht aus, insbesondere  wenn die Saisonarbeitskräfte gut eingearbeitet und spezialisiert sind. Nach 6 Monaten  müssen sie wieder ins Heimatland zurückkehren.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Mit der Verlängerung der Beschäftigungsdauer auf 6 Monate, tut sich nun über den Weg des  § 12a der sogenannten Arbeitsgenehmigungsverordnung (ArGV) ein Weg auf, eine  dauerhafte (unbefristete) Arbeitsberechtigung in Deutschland zu ermöglichen.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Bedingungen dafür sind:</p>
<ul>
<li>eine ununterbrochene Zulassung von 12 Monaten zum dt. Arbeitsmarkt </li>
<li>die Beschäftigung muss von Anfang an nach dem dt. Recht  sozialversicherungspflichtig sein. </li>
</ul>
<p>Eine nahtlose Zulassung von 12 Monaten kann erlangt werden, wenn der Jahreswechsel mit  berücksichtigt wird. Laut Auskunft bei der Bundesagentur für Arbeit ist es möglich, im ersten  Kalenderjahr (Juli bis Dezember) sowie im zweiten Kalenderjahr (Januar bis Juni) jeweils die  Arbeitszulassung für den 6 Monats-Zeitraum zu erhalten. Somit wäre der notwenige  Zeitraum von 12 zusammenhängenden Monaten erfüllt.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Dieser dargestellte Weg ist für polnische Staatsbürger fast nicht mehr von Bedeutung, denn  ab den 1. Mai 2011 beginnt für diese die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Durch den späteren EU-  Beitritt bleibt für beschäftigte Saisonarbeitskräfte aus Rumänien oder Bulgarien dieser  dargestellte Weg durchaus von Interesse.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater bzw. an den  Unterzeichner.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Dipl. Kfm. Michael Sabisch</p>
<p>- Steuerberater -</p>
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		<title>Osteuropäische Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft</title>
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		<pubDate>Sat, 18 Apr 2009 11:41:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msabisch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[ausländische Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Kontigentierungsregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Osteuropäische Saisonarbeitskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Saisonarbeitskraft]]></category>
		<category><![CDATA[Schwarzarbeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Teilnehmer der Mandanteninformationsveranstaltung konnten von Referenten der Arbeitsagentur und vom Hauptzollamt sowie von einem auf diesem Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwalt die Vorgehensweise und Neuerungen bei der Beschäftigung von saisonalen Arbeitskräften erfahren. Vom Mitarbeiter der Arbeitsagentur wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die Kontingentierungsregelung für Polen nun auch ähnlich für rumänische und bulgarische Arbeitskräfte gilt. Für die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Teilnehmer der Mandanteninformationsveranstaltung konnten von Referenten der Arbeitsagentur  und vom Hauptzollamt sowie von einem auf diesem Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwalt die  Vorgehensweise und Neuerungen bei der Beschäftigung von saisonalen Arbeitskräften erfahren.   Vom Mitarbeiter der Arbeitsagentur wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die  Kontingentierungsregelung für Polen nun auch ähnlich für rumänische und bulgarische Arbeitskräfte  gilt. Für die polnischen Arbeitskräfte jedoch läuft diese Regelung ab 01.05.2011 aus, so dass ab  diesem Zeitpunkt keine Reglementierung mehr vorliegt, mit der Konsequenz, dass diese  Staatsangehörigen ab dann wie deutsche Arbeitnehmer behandelt werden.</p>
<p><span id="more-48"></span></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Sollte durch wetterbedingte Einflüsse der geplante Einsatzzeitraum von ausländischen Arbeitskräften  nicht wirtschaftlich sinnvoll sein, so kann im Rahmen der neuen Sechs-Monats-Regelung relativ  unproblematisch ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Werden diese Vorschriften jedoch nicht  eingehalten, so kommt sehr schnell das Hauptzollamt mit seiner Abteilung „Finanzkontrolle  Schwarzarbeit“ zum Zug.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Hier hat der Dozent die Struktur seiner Behörde dargestellt und anhand einiger Beispielsfälle deren  Arbeitsweise erläutert. Immer wieder ist auch hier Franken Schwerpunkt, insbesondere bei den  landwirtschaftlichen Betrieben.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Eine nicht unerhebliche Anzahl von Kontrollen wird ausgelöst durch Anzeigen. Bei illegaler  Beschäftigung kann dann gegen eine Vielzahl von Gesetzen verstoßen werden: Menschenhandel,  Lohnwucher, Sozialversicherungsgesetz, Steuergesetze, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz etc.  Es drohen hierbei dann empfindliche Strafen.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Anschließend wurden von einem Rechtsanwalt einige Fälle durchgespielt mit dem gängigen  &#8220;Fehlerquellen&#8221;.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>In einer abschließenden Diskussion forderten eine Vielzahl von Zuhörern von der Politik, für die Praxis  tatsächlich umsetzbare Regelungen zu schaffen und nicht am grünen Tisch Gesetze bzw.  Verordnungen zu erlassen, die einen immer größeren Formalismus auslösen und sich insbesondere  durch die Wetterabhängigkeit der Landwirtschaft sich nicht praktikabel umsetzen lassen. Die  Dozenten haben versichert, dass sie diese Sorgen verstehen bzw. teilen und auch ihr Interesse daran  liegt, einfache und praxistaugliche Lösungen umsetzen zu können.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater bzw. an den Unterzeichner.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Dipl. Kfm. Michael Sabisch</p>
<p>- Steuerberater -</p>
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