Zweites Bürokratieentlastungsgesetz

20.10.2016

Das Bundeskabinett hat am 03.08.2016 den Entwurf für ein Zweites Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht, das für das Steuerrecht mit Wirkung ab 01.01.2017 u.a. vorsieht:

  • Lieferscheine, die nicht ausdrücklich Bestandteil der Buchführung oder von steuerlich erforderlichen Nachweisen sind, müssen nach Vorliegen der Eingangs- bzw. Ausgangsrechnung nicht mehr aufbewahrt werden.
  • Die Betragsgrenze für eine quartalsweise Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen wird von 4.000 auf 5.000€ erhöht.
  • Die umsatzsteuerliche Kleinbetragsrechnungsgrenzen wird von 150 auf 200 € angehoben.
  • Die Kleinunternehmergrenze nach § 19 UStG soll sich von 17.500 auf 20.000 € erhöhen.

Der intendierte Bürokratieabbau ist aber ehr zaghaft. Die Erhöhung der GWG-Grenzen ( etwa auf 1.000 € mit Wegfall der Sammelpostenregelung ) ist z.B. unterlieben.

Wir hoffen, dass sich der Gesetzgeber weiterhin dazu durchringen kann die ein oder andere Grenze/ Freibetrag sinnvoll nach oben anzuheben, besonders die, die seit langer Zeit (hier sprechen wir zum Teil von über 10 Jahren) unverändert geblieben ist.